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RG, 15.04.1907 - Rep. VI. 382/06 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist ein Klaganspruch, der durch rechtskräftiges Zwischenurteil (§ 304 Z.P.O.) dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt worden ist, damit im Sinne von § 218 B.G.B. rechtskräftig festgestellt worden?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verjährung; Rechtskräftig festgestellter Anspruch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 66, 10
Wird zitiert von ...
- BGH, 24.06.1980 - VI ZR 188/78
Verjährung von Rentenansprüchen
Auch das Grundurteil wird nicht etwa deshalb nicht als unter § 218 Abs. 1 BGB fallend angesehen, weil darin noch die Höhe des Anspruchs offen bleibt, sondern nur darum, weil es lediglich den Charakter einer das Endurteil vorbereitenden Entscheidung hat, also zwischen den Parteien keine materielle Rechtskraft herbeiführt (RGZ 100, 118, 121; 66, 10).